Gestützt auf Artikel 15 Absatz 1 Ziffer 1 sowie Artikel 20 Absatz 1 der Statuten wird folgendes Organisationsreglement erlassen.
1. | Vorstand |
1.1 | Auftrag |
Der Vorstand entscheidet über alle Angelegenheiten des Sportvereines gemäss Gesetz, Statuten und Reglementen. Ihm obliegt des weiteren die Gesamtleitung des Vereines. | |
1.2 | Aufgaben |
Im Rahmen der Gesamtleitung des Sportvereines ist der Vorstand namentlich zuständig für: | |
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Die Überwachung der Strukturen des Sportvereines und die Entscheidung über allfällige Änderungen |
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Der Vorstand initiiert und koordiniert alle fachübergreifenden Anlässe |
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Der Vorstand ist verantwortlich für die Überwachung und ordnungsgemässe Durchführung von Anlässen, Aktivitäten und anderen Projekten |
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Die Regelung der gegenseitigen Stellvertretungen |
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Die Teilnahme oder Delegation an internen und externen Kommissionen, Sitzungen etc |
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Die Suche nach alternativen Finanzierungsquellen |
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Die zweckmässige und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung der vorhandenen Mitteln |
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Dem Vorstand stehen diejenigen Kompetenzen zu, welche für eine verantwortungsbewusste Vereinsführung notwendig sind |
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Die finanziellen Kompetenzen richten sich nach dem genehmigten Budget |
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Die Höhe des Vorstandkredites beträgt 20 % des Vereinsvermögens (im Einzelfall nicht mehr als 4000.- SFr. pro Investition) |
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In eigener Kompetenz kann der Vorstand Verträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr abschliessen |
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Bei Beschlussfassungen ist eine Einstimmigkeit anzustrebe |
2. | Mitglieder des Vorstandes |
Den Mitgliedern des Vorstandes obliegen im Rahmen ihrer Bereiche namentlich folgende Aufgaben: | |
2.1 | Präsident |
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Repräsentant des gesamten Vereines |
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Koordination des Sponsorings |
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Einberufung, Vorbereitung und Leitung von Vorstandssitzungen ausserordentlichen Hauptversammlungen und der Hauptversammlung |
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Überwachung der Einhaltung der Beschlüsse der Hauptversammlung und der Vorstandssitzungen |
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Gewährleistung des internen Informationsflusses |
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Delegation von Aufgaben ist möglich, entbindet aber nicht von den ihnen ausgehenden Verantwortungen. |
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Erstellung von notwendigen Checklisten. |
2.2 | Technischer Verantwortlicher |
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Planung, Organisation und Koordination des Sportangebotes und Vereinsprogramms. |
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Überprüfung der zielgerechten und inhaltlich angepassten Umsetzung der Sportangebote |
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Funktion als Vertrauensperson, Ansprechpartner, Troubleshooter sowie Anlaufstelle für Beratung und Unterstützung im technischen Bereich |
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Funktion als Betreuer und Berater der Fachverantwortlichen und Leitenden im Erwachsenenbereich. |
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Rekrutierung der Fachverantwortlichen und deren Unterstützung in ihren Aus- und Weiterbildungsbestrebungen |
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Organisation, Koordination und Sicherstellung der Infrastruktur |
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Anlaufstelle für räumliche und materielle Bedürfnisse |
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Anlaufstelle für neue Sportbedürfnisse |
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regelmässige Publikation des Sportangebotes und Vereinsprogramms |
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Delegation von Aufgaben ist möglich, entbindet aber nicht von den ihnen ausgehenden Verantwortungen |
Die Aufgaben der Fachverantwortlichen bestehen aus | |
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Planung, Organisation und Durchführung des Sportangebotes |
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der Sicherstellung der zielgerechten und inhaltlich angepassten Umsetzung des Sportangebotes |
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derFunktion als Betreuer und Berater der Leitenden im Jugend- bzw. Erwachsenenbereich |
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der Funktion als Ansprechperson für neue Bedürfnisse |
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der Rekrutierung der Leitenden und deren Unterstützung in ihren Aus- und Weiterbildungsbestrebungen |
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der Mitteilung der räumlichen und materiellen Bedürfnisse |
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der regelmässige Mitteilung des Sportangebotes bzw. Programms |
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Planung, Organisation und Durchführung von J+S-Sportfachkursen inkl. Administration |
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Bestandteil des Gesamtangebotes des Sportvereins Rehetobel und dadurch bestrebt sein, mittels attraktivem Angebot die Mitglieder zu begeistern und neue zu gewinnen |
2.3 | Administrativer Verantwortlicher |
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Organisation und Ausgestaltung eines angemessenen Finanz- und Rechnungswesens sowie einer ordnungsgemässen Buchhaltung |
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Erstellung eines Budget zu Handen der Hauptversammlung |
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Führung einer aktuellen Mitgliederbestandesliste |
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Betreuung und Verwaltung des Archivs |
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Delegation von Aufgaben ist möglich, entbindet aber nicht von den ihnen ausgehenden Verantwortungen |
2.4 | J & S Coach |
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hält sich an die Weisungen und Regeln von J & S |
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besucht die J & S – Aus – und Weiterbildung für Coachs |
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ist berechtigt, das J & S Angebot seiner Organisation zu melden. |
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Er unterschreibt zusammen mit dem Präsidenten der Organisation die Nutzungsbestimmungen |
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erfüllt im Zusammenhang mit J & S folgende Aufgaben: |
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ist verpflichtet, der zuständigen Instanz Einblick in seine Arbeit zu gewähren |
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wenn der Coach gegen seine Pflichten verstösst, kann ihm die zuständige Instanz die Anerkennung entziehen |
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ist für die Organisation, Koordination und Sicherstellung der Infrastruktur im Jugendbereich verantwortlich |
2.5 | Sekretär |
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übernimmt die Koordination und Überwachung von Marketingaktivitäten sowie die Organisation von Marketingberichten |
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ist Teil des lokalen Sportnetzes und dadurch bestrebt, die Synergien durch die Zusammenarbeit mit anderen Sportvereinen oder -anbietern auf kommunaler, kantonaler und/oder regionaler Ebene bei Bedarf zu nutzen |
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führt die Beschlussprotokolle an der Hauptversammlung und an den Vorstandssitzungen, etc. |
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ist verantwortlich für den Posteingang und erledigt allgemeine Korrespondenzarbeiten |
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erstellt Checklisten |
3. | Rechtskraft |
Dieses Organisationsreglement wurde an der Hauptversammlung des Sportvereins Rehetobel vom 22. November 2002 beschlossen und mit sofortiger Wirkung in Kraft gesetzt. |